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Hausbau: Wann benötige ich eine Baugenehmigung?

LebenRatgeberHausbau: Wann benötige ich eine Baugenehmigung?

Stuttgart. | Wer sich in Deutschland unter die Häuslebauer begibt, benötigt neben dem Grundstück und einem entsprechenden Finanzierungsplan auch eine Baugenehmigung. Der Bauherr muss das Genehmigungsverfahren durchlaufen, noch bevor er mit den Bauarbeiten anfängt. Sonst kann es sein, dass der Bau – unabhängig von der Größe des Vorhabens – wieder abgerissen werden muss. Ausnahmen bestätigen die Regel. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass ein Bauvorhaben als verfahrensfrei definiert wird. Das ist vor allem für geplante Umbauten am bestehenden Haus ein wahrscheinlicher Fall: In Baden-Württemberg benötigt man beispielsweise für eine Terrassenüberdachung oder eine Außenwandverkleidung unter bestimmten Umständen kein Genehmigungsverfahren. Ob man eine Genehmigung braucht und wenn ja, welche Art von Verfahren für die Umsetzung der eigenen Pläne nötig ist, erfährt man von der zuständigen Baurechtsbehörde.

Durch die Erteilung einer Baugenehmigung stellen die Behörden fest, dass der geplante Bau nicht im Widerspruch zu vorhandenen Vorschriften steht. Der Bauherr erhält dann einen schriftlichen Bescheid vom Bauamt beziehungsweise der Bauaufsichtsbehörde. Hat man seine Genehmigung erhalten, gilt es, innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau anzufangen, da der Bescheid sonst seine Gültigkeit verliert. Damit der Bau genehmigt wird, müssen auch die Nachbarn auf der Bauvorlage unterschreiben, dass sie dem Bauvorhaben zustimmen. Ist ein Nachbar nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen.

Im deutschsprachigen Ausland ist die Baugenehmigung unter dem Begriff “Baubewilligung” bekannt. In der Schweiz variieren die Bedingungen wie in Deutschland ebenfalls regional; dort unterscheiden sich die Bedingungen für eine Bewilligung von Gemeinde zu Gemeinde. Hier gibt es ebenfalls Ausnahmen für kleinere Umbauten, die vom Bewilligungsverfahren freigestellt sind. Dennoch muss der Bauherr die kommunalen Vorschriften einhalten und im Grundbuch eingetragene Sonderrechte beachten, beispielsweise jenes, dass Nachbarn ein Mitbenutzungsrecht haben. Bei der Baufinanzierung gibt es ebenfalls Unterschiede zwischen der Schweiz und Deutschland. So ist es dort üblich, eine “Hypothek” aufzunehmen, welche in Deutschland als “Hypothekendarlehen” bezeichnet wird. Um herauszufinden, welche Hypothek für das eigene Bauvorhaben in der Schweiz die beste ist, hat das Unternehmen MoneyPark einen Hypothekenrechner bereitgestellt.

In Österreich ist das öffentliche Baurecht ebenfalls Sache der einzelnen Länder. Übergreifend gelten dabei das Verfahren für die “Allgemeine Baubewilligung”, das “vereinfachte Baubewilligungsverfahren” und die “Bauanzeige”. Die Anzeige wird zum Beispiel je nach Bundesland für Umbauten im Inneren des Hauses benötigt. Neubauten und größere Umbauten oder Zubauten erfordern in der Regel eine Baubewilligung. Informationen zum Baurecht in den unterschiedlichen Bundesländern sind im Hilfsportal des Bundeskanzleramts gesammelt. Die Baufinanzierung ist in Österreich unter anderem mit Hypothekarkrediten und Bauspardarlehen möglich. Mehr Informationen zur Baufinanzierung in Österreich findet man hier.

Bildrechte: Flickr Front Corner Giles Douglas CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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