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Gemeinderat beschließt die Festlegung des Sanierungsgebiets Kemnat I

LokalesOstfildernGemeinderat beschließt die Festlegung des Sanierungsgebiets Kemnat I

Ostfildern.| Der Gemeinderat hat die Festlegung des Sanierungsgebiets Kemnat I beschlossen, die Förderung für private Modernisierung festgelegt und einem Vertrag zwischen Stadt und SEG zugestimmt.

Nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats in der Sitzung von 12. Dezember erstreckt sich das Stadterneuerungsgebiet auf Grundlage der Planungen im Fachbereich 3 (Baurecht und Planung) über ein eingefasstes Gebiet im Ortskern (Skizze). In dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Kemnat I werden von der Kommune die Voraussetzungen für die Stadterneuerung geschaffen wie die Bodenordnung und der Erwerb von Grundstücken, notwendige Erschließungen sowie sonstige Maßnahmen, die für Baumaßnahmen von Eigentümern. Für die privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beschloss der Gemeinderat einen finanziellen Zuschuss in Form einer Kostenerstattung. Dieser beläuft sich auf maximal 25 Prozent von den nach dem Förderrecht berücksichtigungsfähigen Kosten, sofern diese mindestens 50.000 Euro betragen. Bis zu 13 Prozent der Kosten werden für Umbauten von mindestens 10.000 Euro erstattet.

Die Gründe für das städtebauliche Verfahren: In dem Gebiet sind Missstände und Mängel aufgezeigt worden wie zahlreiche modernisierungsbedürftige oder leer stehende Gebäude, kleine und komplizierte Grundstückszuschnitte, fehlende Entwicklungsmöglichkeit für einen Discounter und kein zentraler Platz in der Ortsmitte. Die Verwaltung hatte einen Antrag zur Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm gestellt. Im Juni 2018 erfolgte die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm.

Der Gemeinderat stimmte zudem einstimmig dafür, die Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft (SEG) mit der Durchführung und Betreuung der Stadterneuerung Kemnat I zu beauftragen. Dafür wurde ein Treuhändervertrag geschlossen. Die finanzielle Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben für die Stadterneuerung erfolgt künftig über das dafür eingerichtete Treuhandkonto der SEG.


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