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StartAktuellStadt informiert über Ausnahmen zum geplanten Diesel-Verkehrsverbot

Stadt informiert über Ausnahmen zum geplanten Diesel-Verkehrsverbot

AktuellStadt informiert über Ausnahmen zum geplanten Diesel-Verkehrsverbot

Stuttgart.| Das Land Baden-Württemberg plant, ab dem 1. Januar 2019 in der Umweltzone Stuttgart ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm 4 / IV und schlechter einzuführen. Dies ist eine der Maßnahmen, die der Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsieht. Der Plan enthält auch Regelungen für Ausnahmen vom Verkehrsverbot. Die Stadt Stuttgart ist dafür zuständig, diese Regelungen umzusetzen.

Antworten zu den häufigsten Fragestellungen bezüglich der Ausnahmeregelungen sowie wichtige Informationen stellt die Stadt ab sofort auf ihrer Internetseite unter dem Link www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot bereit. Der Fragen-und-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte am Freitag, 9. November: „Uns ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger die Rechtslage kennen und wissen, wer von dem Diesel-Verkehrsverbot betroffen sein wird und wer gegebenenfalls unter die Ausnahmeregelungen fällt. Wir informieren so umfassend wie möglich und gehen auf mögliche Bedenken und Befürchtungen der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein.“

Amt für öffentliche Ordnung richtet Info-Team zu Ausnahmeregelungen ein
Der Fragen-und Antworten-Katalog dient als erster Anlaufpunkt für die Öffentlichkeit. Gleichzeitig nimmt beim Amt für öffentliche Ordnung ein Team seine Arbeit auf, das ab Montag, 12. November, die Fragen der Bürger zu den Ausnahmeregelungen beantwortet.

Bürgermeister Schairer bittet die Verkehrsteilnehmer darum, sich zunächst auf der Internetseite der Stadt Stuttgart über den Fragen-und-Antworten-Katalog zu informieren. „Wenn Fragen offenbleiben, können die Bürgerinnen und Bürger diese anschließend unserem Team stellen“, so Schairer.

Die städtischen Mitarbeiter beziehen ihre Büros in der Jägerstraße 14 in Stuttgart. Ihre Fragen zu den Ausnahmen vom Diesel-Verkehrsverbot sowie zum Antragsverfahren können die Bürger ab dem 12. November persönlich, schriftlich oder telefonisch stellen: per E-Mail an [email protected], unter der Telefonnummer 0711/216-32120 sowie vor Ort in der Jägerstraße 14. Die Mitarbeiter sind montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr erreichbar. Zudem nimmt das Service-Center der Stadt Stuttgart Anrufe entgegen: montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der zentralen Behördennummer 115.

Das Team beim Amt für öffentliche Ordnung kann zunächst nur informierend tätig sein. Sobald der Luftreinhalteplan rechtskräftig ist, werden die Mitarbeiter auch Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung entgegennehmen, bearbeiten und schließlich bewilligen oder ablehnen. Für alle Antragssteller aus Stuttgart und der Region (zum Beispiel Pendler) ist ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart zuständig. Das Inkrafttreten des Luftreinhalteplans liegt in der Verantwortung des Landes und soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Online-Tool soll Antragsstellung erleichtern
Laut dem Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans soll es einige allgemeine Ausnahmen vom Diesel-Verkehrsverbot geben, für die nicht extra ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden muss. So ist vorgesehen, den geschäftsmäßigen Lieferverkehr generell vom Verbot auszunehmen. Die Versorgung der Bevölkerung ist damit auf jeden Fall gewährleistet. Weitere allgemeine Ausnahmen soll es unter anderem für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Handwerker sowie Menschen mit Behinderung und in medizinischen Notsituationen geben. Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Planentwurf auch Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird – darunter fallen beispielsweise Schichtdienstleistende, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können, oder Fahrten von Wohnmobilen zu Urlaubszwecken.

Für Einwohner der Stadt Stuttgart ist eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2019 geplant. Ab dem 1. April 2019 soll das ganzjährige Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm 4 / IV und schlechter in der Umweltzone Stuttgart dann auch für sie gelten.

Für die Beantragung der Ausnahmegenehmigungen erstellt die Stadt derzeit ein Online-Tool. Darüber werden die Antragssteller ihre Daten und erforderlichen Dokumente von zuhause aus hochladen können. Der Zeitpunkt der Freischaltung wird noch bekannt gegeben. Die Antragsstellung kann dann sowohl über das Online-Tool erfolgen als auch schriftlich auf dem Postweg sowie persönlich bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart.

Land arbeitet derzeit an endgültiger Fassung des Luftreinhalteplans
Der aktuelle Luftreinhalteplan-Entwurf lag vom 27. August bis zum 28. September 2018 öffentlich aus. Damit wurde der Öffentlichkeit nach § 47 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.

Diese konnte bis zum 12. Oktober 2018 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden. Auch die Landeshauptstadt hat als Trägerin öffentlicher Belange ihre Stellungnahme eingereicht. Der Gemeinderat hatte darüber in seiner Sitzung am 11. Oktober 2018 beraten.

Aktuell stellt das Regierungspräsidium den Luftreinhalteplan fertig. Noch in diesem Jahr soll der Plan rechtskräftig werden, damit das Diesel-Verkehrsverbot zum 1. Januar 2019 wirksam werden kann.


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