5.2 C
Stuttgart
Samstag, 20. April , 2024

Rivalisierende Gruppierungen im Visier

Intensivierte Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Polizei gegen...

Böblingen erhält Zuschlag für Landes-Musik-Festival 2028

Böblingen.| Am vergangenen Montag hat der Landesmusikverband...

Open-Air-Basar für Kindersachen

Das Anna Haag Mehrgenerationenhaus lädt ein zum...
StartAktuellStuttgarter Polizei weist Vorwurf der Behinderung von Pressevertretern als unbegründet zurück

Stuttgarter Polizei weist Vorwurf der Behinderung von Pressevertretern als unbegründet zurück

AktuellStuttgarter Polizei weist Vorwurf der Behinderung von Pressevertretern als unbegründet zurück

Stuttgart.| Die Vorwürfe des Vertreters eines Journalistenverbandes, die Stuttgarter Polizei habe am vergangenen Wochenende die Arbeit von Pressevertretern behindert, wird zurückgewiesen. Sie sind schlichtweg unzutreffend. “Von einer Einschränkung der Pressefreiheit im Zusammenhang mit diesem Einsatz kann nicht die Rede sein”, so Polizeipräsident Franz Lutz in seiner Bewertung.

Für die Stuttgarter Polizei gilt die Pressefreiheit – gerade auch bei Demonstrationen. Der Vorwurf der Behinderung der Presse ist unbegründet. Verfolgt man die Berichterstattung in den einschlägigen Internetplattformen, so ergibt sich, dass dort zahllose Bilder und Bilderserien genau das Gegenteil der Behauptungen abbilden. Bis auf die kurzzeitige Absperrung am Charlottenplatz konnten Medienvertreter jederzeit den Einsatz begleiten und dokumentieren. Und selbst hier waren offenkundig Pressevertreter vor Ort und konnten Bilder im U-Bahn-Haltestellenbereich Charlottenplatz fertigen. “Obwohl die Situation in der Gesamtschau in einem anderen Licht erscheint,” so Polizeipräsident Lutz, “nehmen wir diesen Vorfall zum Anlass, die Fortbildung unserer Einsatzkräfte im Umgang mit Medienvertretern – über die bisherigen Schulungsmaßnahmen und Einsatzvor- wie -nachbereitungen hinaus – weiter zu intensivieren. Es wurde wieder deutlich, dass jedes Wort auf der Goldwaage liegt und das akzeptieren wir. Gleichwohl haben die eingesetzten Polizeibeamten einsatztaktisch völlig korrekt gehandelt. Wir schützen die Versammlungsfreiheit und gewährleisten eine vollumfängliche Medienberichterstattung – wir schützen aber auch Versammlungsteilnehmer, Unbeteiligte und Medienvertreter. Wir wollen weder Eskalation noch Provokation und schon gar nicht am Ende des Tages Auseinandersetzungen, bei der wir am Ende Verletzte zu beklagen haben.”

Was war geschehen: Am vorvergangenen Samstag (18.08.2018) hatte die rechtsgerichtete Identitäre Bewegung einen Infostand auf dem Schlossplatz in der Stuttgarter Innenstadt aufgebaut. Etwa 50 Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, protestierten dagegen, blockierten zunächst den der Identitären Bewegung zugewiesenen Versammlungsort und versuchten anschließend die Veranstaltung zu stören. Zirka 70 Polizistinnen und Polizisten waren im Einsatz, um die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Insgesamt mussten von den Polizeibeamten vier Platzverweise ausgesprochen werden. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit der Versammlung drei Strafanzeigen wegen Beleidigung aufgenommen und von der Kriminalpolizei weiter bearbeitet. Diese Anzeigen – auch die eines Journalisten – wurden unmittelbar nach Bekanntwerden noch während der Versammlung aufgenommen und Geschädigte wie Beschuldigte zur Sache gehört. Von einer Anzeigenaufnahme “nach wiederholtem Drängen” kann daher überhaupt nicht die Rede sein.

Während der Versammlung waren Journalisten anwesend und haben – wie zahlreiche Bilder in den Medien und Internetforen belegen – die Versammlung und den Polizeieinsatz ausführlich dokumentiert. Nach Ende der Veranstaltung gegen 12.45 Uhr und dem Abbau ihres Infostandes wollten die Anhänger der Identitären Bewegung zum Charlottenplatz, um von dort mit der Stadtbahn wegzufahren. Zu diesem Zeitpunkt formierten sich Aktivisten des linken Spektrums. Erst mit zusätzlichen Kräften konnte ein geregelter Abmarsch ermöglicht werden. Während des gesamten Marsches mussten die Einsatzkräfte verhindern, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten kommt. Immer wieder versuchten Personen den Zug zu verlangsamen, verbal und auch körperlich. Durch taktisches Geschick und dauerhafter Präsenz der Einsatzkräfte konnte verhindert werden, dass es zu keinen weiteren Straftaten kam. In dieser insgesamt aggressiven Grundstimmung mussten die Demonstranten immer wieder getrennt und ernsthafte Auseinandersetzungen schon im Ansatz verhindert werden.

Die Gegendemonstranten verfolgten den Tross bis zur Haltestelle und wollten offenbar zudem mit in die Stadtbahn einsteigen. Um in einer offenkundig aufgeheizten Stimmung Eskalationen zu verhindern, Demonstranten und Gegendemonstranten strikt zu trennen, den Abmarsch der Anhänger der Identitären Bewegung zu gewährleisten und zum Schutz der Personen, wurde der Zugang zur Haltestelle für zirka 2 bis 3 Minuten durch Polizeiketten abgesperrt. Das Ausweisen eines solchen Sicherheitsbereiches, der ein wie hier nur kurzzeitiges Betretungsverbot umfasst, ist eine polizeiliche Standardmaßnahme und gehört zum polizeilichen Alltag. Diese Maßnahmen verhinderten drohende Auseinandersetzungen oder gar körperliche Übergriffe – von Versammlungsteilnehmern, von Journalisten oder auch von unbeteiligten Passanten bzw. U-Bahn-Fahrgästen.

Mittlerweile hat sich der Polizeibeamte, der an der Absperrung Akademiestraße gegenüber einem Journalisten die Worte “die Pressefreiheit sei eingeschränkt” gesagt haben soll, von selbst bei seinen Vorgesetzten gemeldet.

Nach den Angaben des Polizeibeamten der Stuttgarter Polizei stand er im Bereich des Zugangs Akademiegarten in der Polizeikette, als eine Gruppe Personen des offensichtlich linken Spektrums auf ihn zukam, darunter drei Personen, die Kameras dabei hatten. Eine dieser Personen verlangte, die Polizeiabsperrung zu passieren. Der Beamte verneinte dieses Ansinnen und teilte mit, dass es sich hinter der Polizeikette um einen Sicherheitsbereich handelt. Daraufhin hat eine der drei Personen seinen Presseausweis vorgezeigt und verlangte erneut, durchgelassen zu werden. Auf die Antwort des Beamten, dass dies jetzt nicht funktioniere, habe der Journalist entgegnet: “Wie? Ist die Pressefreiheit jetzt ausgesetzt?” Daraufhin habe der Beamte geantwortet: “Ja, die ist jetzt ausgesetzt.” Diese Aussage war eine Reaktion auf eine Frage, die aus Sicht des Beamten nicht als ernsthaft eingestuft wurde. Der Beamte erwiderte daher auch: “Sie wissen aber schon, wie ich das meine?”

Der Sachverhalt wurde intensiv mit dem Beamten aufgearbeitet. Er wurde entsprechend sensibilisiert.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel