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Flammende Sterne: Drohnenverbot und Verkehrsregelung

LokalesOstfildernFlammende Sterne: Drohnenverbot und Verkehrsregelung

Verkehrsregelungen während der Flammenden Sterne
Während der Flammenden Sterne wird im Scharnhauser Park die Verkehrsführung geändert. Besuchern wird empfohlen, mit Bus oder Stadtbahn anzureisen und auf Rucksäcke zu verzichten.

Von Freitag, 24. August, bis Sonntag, 26. August, muss die Niemöllerstraße wegen des Feuerwerksfestivals Flammende Sterne für den Durchgangsverkehr gesperrt werden (rot markierter Bereich im Plan). Der allgemeine Verkehr wird über Scharnhausen und Ruit beziehungsweise über Nellingen umgeleitet (grün markiert). Nur die Anwohner im Reihenhausgebiet, in der Claude- Dornier-Straße, Niemöllerstraße, Hellmuth- Hirth-Straße, Ernst-Heinkel-Straße und in den Gebäuden Theodor-Rothschild-Straße 112 bis 118, Nelly-Sachs-Straße 29, 31, 33, 35, 37 und 39, Herzog-Carl-Straße 1 bis 5, Bettina-von-Arnim-Straße 1 bis 6, Gabriele- Münter-Straße 1 bis 4 und Breslauer Straße 1 bis 3, die ausschließlich über den gesperrten Straßenabschnitt in ihre Wohnstraße kommen, haben Durchfahrtsberechtigungen erhalten (im Plan blau markiert).

Alle anderen Bewohner der Theodor- Rothschild-Straße und ihrer Querstraßen können von Norden her zufahren. Sie benötigen dazu keine Durchfahrtsberechtigungen. Da auch für sie die Sperrung der Niemöllerstraße gilt, müssen sie gegebenenfalls die im Plan grün dargestellte Umleitung benutzen. Die Fahrbahnflächen der Theodor-Rothschild- Straße und ihrer Querstraßen sind Rettungswege für das Veranstaltungsgelände. Dort ist absolutes Halteverbot angeordnet. Falsch parkende Fahrzeuge müssen abgeschleppt werden. Um zu verhindern, dass kurz vor dem Zünden der Feuerwerke Zaungäste in der Theodor-Rothschild-Straße und den Querstraßen ihre Fahrzeuge abstellen und dadurch die Rettungswege blockieren, wird an den drei Veranstaltungstagen die Zufahrt aus der Bonhoefferstraße in die Theodor-Rothschild-Straße von 17.30 bis 23 Uhr, am Sonntag ab 16 Uhr, gesperrt sein. Anlieger können die Sperre nur passieren, wenn sie durch ihren Personalausweis oder eine Meldebescheinigung nachweisen, dass sie dort wohnen.

Für die Besucher des Feuerwerksfestivals sind mehrere Parkplätze ausgewiesen, die im Plan dunkelblau markiert sind. Auf dem P2 nördlich des Veranstaltungsgeländes stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung. Außerdem können die Parkhäuser An der Akademie in Nellingen und bei der Sport- und Jugendleiterschule in der Parksiedlung genutzt werden.

Wegen der zu erwartenden Staus vor und nach der Veranstaltung und wegen der reduzierten Parkflächen in diesem Jahr bietet es sich an, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Die Taktzeiten der Stadtbahnlinie U7 werden verkürzt. Sie verkehrt mit doppelt langen Zügen. Die letzte Stadtbahn fährt um 0.30 Uhr. An den Stadtbahnhaltestellen wird es wieder ein Bahnsteig-Management geben, das die Besucherströme lenkt und informiert. Von Esslingen sowie vom Flughafen und Scharnhausen kommend verkehrt die Buslinie 122 und hält, wie die U 7, in der Nähe des Haupteingangs. Die Eintrittskarten für die Flammenden Sterne, die auch im Vorverkauf erworben werden können, gelten als Fahrkarten im gesamten Bereich des Verkehrsverbunds Stuttgart (VVS).

Die Besucher der Veranstaltung werden gebeten, auf das Mitbringen von Rucksäcken und Taschen zu verzichten. Diese müssen intensiv kontrolliert werden und erhöhen deshalb die Wartezeiten an den Eingängen erheblich.

Drohnen sind bei den Flammenden Sternen verboten
Die Stadt Ostfildern hat zum Feuerwerksfestival Flammende Sterne per Allgemeinverfügung ein Verbot von Drohnen rund um das Festivalgelände erlassen. Demnach ist es am Freitag, 24., Samstag, 25. und Sonntag, 26. August, verboten, „im Bereich des eingezäunten Veranstaltungsgeländes der Flammenden Sterne im Scharnhauser Park und im Abstand von weniger als 500 Metern zum Zaun des Veranstaltungsgeländes betriebsbereite unbemannte Luftfahrtsysteme, so genannte Drohnen, mitzuführen“.

Hintergrund für diese in Absprache mit der Polizei erlassene Allgemeinverfügung: Im vergangenen Jahr waren bei den Flammenden Sternen über dem Veranstaltungsgelände und den unmittelbar daran angrenzenden Flächen mehrere Drohnen unterwegs. Bei der großen Anzahl von bis zu 30.000 Besuchern pro Tag bestehe eine außerordentliche Gefahr, dass eine außer Kontrolle geratene Drohne in die Menschenmenge stürze, heißt es in der Begründung der Allgemeinverfügung. Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass eine Drohne auch für einen Anschlag verwendet werden könnte. Das Drohnenverbot sei dazu geeignet, die von den unbemannten Flugsystemen ausgehenden Gefahren während des Flammende-Sterne-Wochenendes zu minimieren. Die Regelung sei erforderlich geworden, weil das allgemeine, in der Luftverkehrsordnung geregelte Drohnenflugverbot nur für den Luftraum direkt über Menschenansammlungen gelte. Sie sei angemessen, da sie die Handlungsfreiheit der Besitzer von Drohnen nur an drei Tagen und nur auf einer kleinen Fläche einschränke, heißt es in der Begründung.

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadtverwaltung Ostfildern, Gerhard- Koch-Straße 1, Widerspruch eingelegt werden.


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