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StartAktuellLandratsamt Böblingen verhängt Wasserentnahmeverbot

Landratsamt Böblingen verhängt Wasserentnahmeverbot

AktuellLandratsamt Böblingen verhängt Wasserentnahmeverbot

Wasser ein kostbares Gut.
Damit das ökologische Gleichgewicht stimmt, ist in den Sommermonaten die Entnahme von Wasser aus Bächen unzulässig.

Kreis Böblingen.| Lange Hitze- und Trockenperioden können den Wasserstand der Bäche und Flüsse so weit sinken lassen, dass Wasserentnahmen das ökologische Gleichgewicht der Gewässer beeinträchtigen und den Fischbestand gefährden.

Die seit Wochen anhaltende Trockenheit in diesem Jahr hat dazu geführt, dass die Wasserstände in vielen Flüssen Baden-Württembergs sinken. Von Niedrigwasser betroffen sind nach Aussage der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg vor allem kleine und mittlere Gewässer. Ein Ende der Trockenheit ist nicht in Sicht, sodass auch im Landkreis Böblingen mit weiter sinkenden Wasserständen zu rechnen ist. Einzelne lokale Regenereignisse reichen nicht aus, um die Lage zu entspannen. Deshalb weist das Amt für Wasserwirtschaft darauf hin, dass es in den Sommermonaten Juni bis September nicht erlaubt ist, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen, es sei denn, es handelt sich um eine genehmigte gemeindeeigene Entnahmestelle.

Im Landkreis Böblingen haben lediglich Ehningen und Herrenberg gemeindeeigene Entnahmestellen eingerichtet, an denen entsprechend der Wassermenge des Baches dosiert Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben wird. Ansonsten ist dies nach einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes an den Fließgewässern im Landkreis Böblingen, mit Ausnahme der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen, generell verboten, vor allem wenn das Wasser mit Motorpumpen entnommen wird.

Bereits vor Jahren hat das Landratsamt den Gemeingebrauch an den sogenannten Fließgewässern im Kreis, wie dies amtlich heißt, eingeschränkt. Denn im Kreis Böblingen entspringen zwar viele Bäche, sie führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. Hinzu kommt, dass in Karstlandschaften, wie im Gäu, Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund versickert. Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten, deshalb ist es wichtig, sich an das Wasserentnahmeverbot zu halten. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.


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