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Einbürgerungsfeier im Rathaus

AktuellEinbürgerungsfeier im Rathaus
OB Kuhn: „Bekenntnis zu Werten unserer Demokratie“

Stuttgart.| Insgesamt 1854 Stuttgarterinnen und Stuttgarter haben seit Juli letzten Jahres die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat die neu Eingebürgerten am Freitag, 20. Juli, zur ersten von zwei jährlich stattfindenden Einbürgerungsfeiern eingeladen. Über 620 Gäste hatten sich dazu angemeldet.

In seiner Ansprache sagte Kuhn: „Seit Jahren schon können wir einen stetigen Zuwachs bei den Einbürgerungen vermelden. Dieser Trend hält an. In den vergangenen zwölf Monaten haben mehr als 2100 Stuttgarterinnen und Stuttgarter die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Bis zum Jahresende werden wir voraussichtlich 2000 neue Einbürgerungen zählen. Dies ist erfreulich, denn ein Einbürgerungsantrag drückt immer auch ein Bekenntnis zu den Werten der unserer Demokratie aus. Wir verstehen uns in Stuttgart als eine große internationale Stadt und heißen alle, die nun einen deutschen Pass haben, herzlich willkommen.“

Im Gesamtjahr 2017 gab es 2374 Einbürgerungsanträge und 1994 Einbürgerungen. Zum Vergleich: 2016 wurden 2362 Anträge gestellt und 1894 Personen eingebürgert. In diesem Jahr sind bislang 1163 Anträge gestellt und 1015 Personen eingebürgert worden.

Von den im Jahr 2017 neu eingebürgerten Stuttgartern haben 272 einen türkischen Migrationshintergrund. Sie stellen damit – wie bereits in den letzten Jahren – die größte Gruppe unter den Eingebürgerten. 156 Personen haben einen kroatischen Migrationshintergrund, 150 einen serbischen, 131 einen griechischen. Weitere häufige Herkunftsstaaten sind Kosovo (125), Italien (105), Bosnien-Herzegowina (104) und Ukraine (63).

Die Zahl der Anträge von Briten steigt weiter. So wurden von 2014 bis zur Brexit-Entscheidung im Juni 2016 von britischen Staatsangehörigen lediglich 13 Einbürgerungsanträge gestellt. Seither hat sich diese Zahl auf über 150 Anträge vervielfacht. Eingebürgert wurden seit der Brexit-Abstimmung bis Anfang Juli dieses Jahres 108 Briten. Im Gesamtjahr 2017 sind 73 Briten eingebürgert worden.

53 Prozent der neu eingebürgerten Stuttgarterinnen und Stuttgarter sind zwischen 20 und 40 Jahre alt, 18 Prozent sind unter 20 Jahre, 24 Prozent zwischen 40 und 60 sowie fünf Prozent über 60 Jahre alt. Wie auch schon im Vorjahr übersteigt der Anteil der Frauen den der Männer leicht mit 54 zu 46 Prozent.

Migranten haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die wichtigsten Bedingungen sind dabei ein im Normalfall achtjähriger – bei besonderen Integrationsleistungen auch nur sechsjähriger – rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Deutschkenntnisse und Wissen um die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung, keine erheblichen Straftaten und die Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Bei einer erfolgreichen Einbürgerung muss grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden: Eine generelle Ausnahme davon gibt es lediglich für Bürger aus EU-Ländern und aus Staaten, die ihre Bevölkerung nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen – wie beispielsweise der Irak und Afghanistan – oder wenn Asylgründe eine Rolle spielen.

Die Anträge werden von der Einbürgerungsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung bearbeitet. Die Behörde betreut und begleitet die Migranten auf ihrem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Da Unterlagen aus dem Ausland nachgeprüft und die Situation der Migranten genauestens abgeklärt werden muss, kann es bis zu einem Jahr dauern, bis ein Antrag entschieden wird.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung gibt es unter www.stuttgart.de/einbuergerung.


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