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Entscheidung zum Stadtverkehr Böblingen und Sindelfingen

LokalesBöblingen / SindelfingenEntscheidung zum Stadtverkehr Böblingen und Sindelfingen
  • Entscheidung des Regierungspräsidiums zum Stadtverkehr Böblingen und Sindelfingen für den Zeitraum Dezember 2019 bis Juni 2029
  • Landrat: „Ich freue mich, dass mit der Firma Pflieger ein mittelständisches Unternehmen aus unserem Landkreis zum Zug kommt.“

Kreis Böblingen.| Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 05. Juli 2018 bekanntgegeben, welches Verkehrsunternehmen den Stadtverkehr in Böblingen und Sindelfingen (Linienbündel 7) von Dezember 2019 bis Juni 2029 ohne staatliche Zuschüsse und auf eigenwirtschaftlicher Basis fahren darf. Nach gründlicher Prüfung aller eingegangenen Anträge hat sich das Regierungspräsidium auf der Basis der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens aller Träger öffentlicher Belange und in Abstimmung mit den örtlichen Verantwortungsträgern für die Firma Pflieger Reise- und Verkehrs- GmbH + Co. KG aus Böblingen entschieden.

„Ich freue mich, dass ein mittelständisches Unternehmen aus unserem Landkreis zum Zug kommt. Mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums kann die kontinuierliche und gute Arbeit der Firma Pflieger beim Busverkehr in den Städten Böblingen und Sindelfingen aus den vergangenen Jahren fortgesetzt werden, “ so Landrat Roland Bernhard. Gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums können die Unternehmen, die keine Zusage erhalten haben, innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.

Am 10. Oktober 2017 hat der Landkreis Böblingen europaweit bekanntgegeben, dass der Stadtverkehr für Böblingen und Sindelfingen ausgeschrieben wird. Nach dem Personenbeförderungsgesetz können sich Interessenten innerhalb der ersten drei Monate nach dieser Bekanntgabe an das zuständige Regierungspräsidium wenden und sich bereit erklären, die ausgeschriebene Leistung ohne öffentliche Zuschüsse zu erbringen. In diesem Fall darf das Unternehmen, das den Zuschlag bekommt, alle Einnahmen behalten. Bei einem normalen Vergabeverfahren hätte das Unternehmen hingegen sämtliche Einnahmen an Landkreis Böblingen abgeben müssen und hierfür einen vorher festgelegten Betrag erhalten.


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