6.1 C
Stuttgart
Freitag, 29. März , 2024

Lehrfahrten als Leerfahrten

Ausbildung der Triebfahrzeugführer auf den neuen Fahrzeugen...

Umstellung auf Sommerzeit: Wie fahren Bus und Bahn?

Zeitumstellung in der Nacht von Samstag auf...

Die Mobilität der Zukunft gestalten

Die Stadt Ostfildern will die Mobilitätswende voran...
StartAktuellBahn erstattet nach Manipulation an Bäumen Anzeige wegen Betrugs und Verstoßes gegen den Artenschutz

Bahn erstattet nach Manipulation an Bäumen Anzeige wegen Betrugs und Verstoßes gegen den Artenschutz

AktuellBahn erstattet nach Manipulation an Bäumen Anzeige wegen Betrugs und Verstoßes gegen den Artenschutz
Unabhängiger Gutachter bestätigt, dass Kotpillen und Teile von Käfern gezielt im Bereich der Baumfällungen platziert wurden

Stuttgart.| Die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH leitet nach der durch einen Gutachter bestätigten Manipulation von Bäumen mit Käferkot nunmehr rechtliche Schritte ein. Die Projektgesellschaft wird nach den Fällarbeiten im Rosensteinpark im Zuge des Projekts Stuttgart 21 Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs und wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Artenschutzrecht erstatten. Zudem behält sich die Bahn zivilrechtliche Schritte wegen Schadensersatzes gegen mögliche Verursacher vor.

Während der Fällarbeiten im Rosensteinpark vorige Woche waren an zwei Bäumen Käferkotpillen gefunden worden – für die ökologische Bauüberwachung ein Hinweis auf eine mögliche Besiedlung durch den besonders streng geschützten Juchtenkäfer. Zudem war in einem der beiden Bäume eine mit Mulm und Resten verschiedener Käferarten gefüllte Flasche gefunden worden. Laut des unabhängigen Gutachters, der die Fällungen aufgrund einer Auflage des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) begleitet hatte, gelangten der Kot und die Überreste der Käfer nicht auf natürlichem Wege dorthin. Denn bei der genaueren Untersuchung im Rahmen der Fällarbeiten war keine Besiedlung der Bäume durch Juchtenkäfer festzustellen. Im Protokoll des unabhängigen Gutachters heißt es dazu: „Die Vielzahl dieser Chitinreste und das Arteninventar lassen hier keine Zweifel an einer gezielten Manipulation.“

Langwieriges Planänderungsverfahren nach Juchtenkäferverdacht
Nach einer Untersuchung im Rahmen einer ökologischen Kartierung im Jahr 2014 konnte im Bereich des künftigen Portals des Tunnels Bad Cannstatt bei sechs Bäumen eine Juchtenkäferbesiedlung nicht ausgeschlossen werden. Der damit eingetretene Status als sogenannte Verdachtsbäume hatte ein langwieriges Planänderungsverfahren nach sich gezogen. Um die Bäume fällen zu dürfen und damit das Baufeld für das künftige Tunnelportal frei machen zu können, bedurfte es der Zustimmung der Kommission der Europäischen Union (EU). Der Rosensteinpark ist Teil des 3800 Hektar großen Fauna-Flora-Habitat-Gebiets „Glemswald und Stuttgarter Bucht“, das aufgrund europäischen Rechts als Schutzzone für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen ist. Nach der Zustimmung der EU-Kommission erteilte das EBA den Bescheid für die 17. Planänderung 8. Februar 2018.

Die Funde im Rahmen der Fällarbeiten am Rosensteinportal belegen, dass die Manipulation von artenschutzrechtlichen Befunden nicht nur theoretisch möglich ist, sondern auch praktiziert wurde. Dieser Tatbestand nährt den Verdacht, dass möglicherweise auch an anderer Stelle manipuliert worden sein könnte. In diesem Zusammenhang ermittelt die DB Stuttgart–Ulm GmbH derzeit den entstandenen Schaden, um gegen Verursacher gegebenenfalls auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können.

Foto: © Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Weitere Artikel

Beliebte Artikel