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StartLebenRatgeberRadfahren ohne Licht erhöht das Unfallrisiko

Radfahren ohne Licht erhöht das Unfallrisiko

LebenRatgeberRadfahren ohne Licht erhöht das Unfallrisiko

Wer bei Dunkelheit ohne Licht Fahrrad fährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Kommt es zu einem Unfall, der bei ordnungsgemäßer Beleuchtung vermutlich vermeidbar gewesen wäre, kann es teuer werden. Auch wenn sich der verletzte Unfallgegner leichtsinnig verhalten hat und seine Schreckreaktionen nicht vorhersehbar waren, muss der unbeleuchtet gefahrene Radler einen Teil des Schadens ersetzen und Schmerzensgeld zahlen. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf einen vom Oberlandesgericht Hamburg (14 U 208/16) entschiedenen Fall hin.

Ein Radfahrer fuhr bei Dunkelheit ohne Beleuchtung auf einer innerörtlichen beleuchteten Straße. Unmittelbar vor ihm preschte ein anderer Radfahrer vom Bürgersteig zwischen zwei parkenden Autos auf die Straße, stürzte und verletzte sich schwer. Obwohl es zu keiner Kollision zwischen den beiden Radfahrern gekommen war, wurde der ohne Beleuchtung gefahrene Radfahrer verurteilt, Schmerzensgeld zu zahlen und 30 Prozent der Kosten für das Krankenhaus, die Operationen und anschließende Rehabilitationsmaßnahmen zu ersetzen. Laut dem Urteil sei nämlich davon auszugehen, dass der verletzte Radfahrer aus Schreck stürzte, weil er das unbeleuchtete Fahrrad erst im letzten Moment erkannt hatte. Zwar habe er sich selbst sehr leichtsinnig verhalten, indem er unvermittelt auf die Straße fuhr. Trotzdem hafte der ohne Licht gefahrene Radfahrer für einen Teil des Schadens, da der Unfall nach Überzeugung des Gerichts bei ordnungsgemäßer Beleuchtung vermieden worden wäre.

In einem solchen Fall ist grundsätzlich eine Privat-Haftpflichtversicherung hilfreich, denn sie deckt vorsatzlose Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und schützt vor den finanziellen Folgen.


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