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StartAktuellSchwarze Versicherungskennzeichen nur bis Ende Februar gültig

Schwarze Versicherungskennzeichen nur bis Ende Februar gültig

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Wenn am 1. März 2018 die neue Mopedsaison startet, heißt es für Roller- und Mopedfahrer: das alte, schwarze Versicherungskennzeichen abschrauben und das neue, blaue Schild montieren. Darauf weist die Württembergische Versicherung, Teil des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), hin.

Moped, Mofa, Mokick oder Roller können ohne amtliche Zulassung gefahren werden. Es genügt ein Versicherungskennzeichen kombiniert mit einer Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und bezahlt den Schaden, den man einem anderen zufügt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Hagel oder Überschwemmung, gibt es eine Teilkaskoversicherung. Sie bezahlt auch, wenn das Fahrzeug gestohlen wird.

Wer nach dem 1. März noch mit dem alten, schwarzen Kennzeichen unterwegs ist, hat jedoch keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich überdies strafbar. Die neuen, blauen Versicherungskennzeichen gibt es ab sofort zum Beispiel bei den Generalagenturen der Württembergischen Versicherung.

Wichtig ist es auch, die Betriebserlaubnis stets mit sich zu führen, denn sie identifiziert den Fahrer als Eigentümer des Zweirads. Das heißt: Wer im Besitz dieses Dokuments ist, gilt als dessen Eigentümer. Deshalb ist es für den Fall eines Diebstahls ratsam, dieses Schriftstück nie im Helmfach aufzubewahren. Die Betriebserlaubnis enthält außerdem Angaben über die für das Moped zugelassenen Bauteile. Da die Sicherheit eines Mopeds nur garantiert ist, wenn es den eingetragenen Angaben in der Betriebserlaubnis entspricht, sind unerlaubte technische Veränderungen wie etwa die Erhöhung der Geschwindigkeit zu unterlassen.

Wer mit dem Moped oder Mofa unterwegs ist, sammelt Erfahrung im Straßenverkehr und fährt später ein Motorrad oder Auto wesentlich routinierter als ein Fahranfänger. Das belohnt etwa die Württembergische mit einem kräftigen Rabatt: Der Versicherer schreibt seinen Kunden bis zu zwei schadenfreie Jahre fürs erste Motorrad oder Auto gut, wenn sie vorher mit einem bei ihm versicherten Moped oder Mofa unfallfrei gefahren sind. Bei einer Ersteinstufung aufgrund von zwei schadenfrei gefahrenen Mopedjahren in der Schadenfreiheitsklasse 1 kann die Einsparung bei einer Kawasaki Z650 mit einer Leistung von 25 KW im ersten Jahr bis zu 212,69 Euro betragen. Das ist eine Ersparnis von 40 Prozent. Bei einem VW Polo mit 1,2 Liter-Motor und einer Leistung von 44 KW kann die Einsparung im ersten Jahr sogar bis zu 744,69 Euro betragen.

Foto: Württembergische Versicherung AG


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