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Freitag, 29. März , 2024

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StartLebenRatgeberGutachten nach Alkoholfahrt

Gutachten nach Alkoholfahrt

LebenRatgeberGutachten nach Alkoholfahrt

Wer mit Alkohol Auto fährt, riskiert den Verlust des Führerscheins. Dies kann bereits ab 0,3 Promille der Fall sein, wenn man sein Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann. Ab 1,6 Promille ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig, um den Führerschein wiederzuerlangen. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnisbehörde dies aber auch schon bei einer niedrigeren Alkoholkonzentration verlangen. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf zwei aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (3 C 24.15 und 3 C 13.16) hin.

In den Entscheidungen ging es um zwei Autofahrer, die zum ersten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurden, und zwar mit 1,3 bzw. 1,1 Promille. Da es sich in beiden Fällen um eine Straftat handelte, entzog das Amtsgericht den Fahrern die Fahrerlaubnis und verurteilte sie zu einer Geldstrafe. Als sie die Wiedererteilung des Führerscheins beantragten, verlangte die Fahrerlaubnisbehörde von ihnen ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Daraus sollte sich ergeben, ob sie ihren Alkoholkonsum ausreichend kontrollieren können, sodass Autofahrten unter Alkoholeinfluss nicht mehr zu befürchten seien. Das Bundesverwaltungsgericht sah dieses Verlangen jedoch als unberechtigt an. Hiernach müssen Autofahrer, die zum ersten Mal bei Alkoholfahrten erwischt werden, in der Regel erst ab 1,6 Promille ein Gutachten zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis vorlegen. Erst im Wiederholungsfall oder bei Anzeichen für einen unkontrollierten Alkoholkonsum könne ein Gutachten auch bei einer niedrigeren Alkoholkonzentration verlangt werden.


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