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StartLebenRatgeberAusziehender Ehepartner darf Einbauküche nur ausnahmsweise mitnehmen

Ausziehender Ehepartner darf Einbauküche nur ausnahmsweise mitnehmen

LebenRatgeberAusziehender Ehepartner darf Einbauküche nur ausnahmsweise mitnehmen

Trennen sich Ehepartner, müssen sie den Hausrat unter sich aufteilen. In der Regel bleibt dabei die Einbauküche in der seitherigen Ehewohnung, da sie meist dem Paar gemeinsam gehört und der ausziehende Partner in seiner neuen Wohnung eine andere Küche  übernehmen oder einbauen kann. Ausnahmsweise darf der ausziehende Ehepartner die Einbauküche mitnehmen, soweit ihm die Einbauteile alleine gehören. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (13 UF 477/16) hin.

Im entschiedenen Fall hatte eine Frau beim Einzug in das Haus ihres späteren Mannes ihre Einbauküche mitgebracht. Der Mann ergänzte sie mit einigen von ihm hinzugekauften Teilen derselben Küchenserie. Bei der Trennung nahm die Frau die gesamte Einbauküche mit. Der Mann verlangte dafür einen finanziellen Ausgleich und zog vor Gericht. Laut der Entscheidung hat die Frau ihr Eigentum an den von ihr mitgebrachten Küchenteilen durch den Einbau in das Haus ihres Mannes nicht verloren, da eine serienmäßig hergestellte Einbauküche nicht zum wesentlichen Bestandteil des Gebäudes gehöre. Zumindest in Süd- und Westdeutschland sei es nämlich nicht unüblich, Einbauküchen beim Auszug in die neue Wohnung mitzunehmen.

Jedoch sei der Mann alleiniger Eigentümer der von ihm hinzugekauften Küchenteile geworden, weil die Partner zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht verheiratet waren. Daher sei die Frau nicht berechtigt gewesen, diese Teile mitzunehmen und müsse sie zurückgeben. Allerdings hatte die Frau inzwischen wieder eine neue Wohnung bezogen und die Küche zum größten Teil verkauft. Laut der Entscheidung muss sie jetzt darüber Auskunft geben, welche Küchenteile sich noch in ihrem Besitz befinden. Diese müsse sie zurückgeben. Soweit sie die ihrem Mann gehörenden Teile verkauft hat, müsse sie dafür einen finanziellen Ausgleich zahlen.


 

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