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StartLebenRatgeberGericht kann Ehewohnung einem Ehegatten zuweisen

Gericht kann Ehewohnung einem Ehegatten zuweisen

LebenRatgeberGericht kann Ehewohnung einem Ehegatten zuweisen

Wollen sich Ehegatten trennen und werden sie sich nicht einig, wer von ihnen auszieht, kann unter Umständen das Familiengericht die Ehewohnung einem der Ehegatten zuweisen. Voraussetzung dafür ist aber, dass das weitere Zusammenleben unerträglich geworden oder das Wohl eines im Haushalt lebenden Kindes beeinträchtigt ist. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorgespezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (II-6 UF 42/16) hin.

Im entschiedenen Fall hatte der Ehemann unter anderem das Schloss der Eingangstür ausgetauscht, während sich seine Frau und der Sohn auf einer Mutter-Kind-Kur befanden. In der Folgezeit hatte der Mann in Aussicht gestellt auszuziehen, setzte dies aber nicht um. Daher rief die Ehefrau das Familiengericht an. Dieses wies ihr die Wohnung zu und setzte dem Mann eine Frist für den Auszug.

Laut der Entscheidung müssen besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, einem der Partner die gemeinsame Wohnung zuzuweisen. Vor allem sei dies der Fall, wenn einer der Ehegatten Gewalt anwendet. Im entschiedenen Fall sah das Gericht die besonderen Umstände im Verhalten des Mannes, weil er das Schloss der Eingangstür ausgetauscht und weitere Veränderungen in der Wohnung vorgenommen hatte, ohne dies mit der Ehefrau zu besprechen. Er habe sich auch im Nachhinein davon nicht distanziert. Die Ehefrau müsse daher befürchten, dass es zu weiteren nicht abgesprochenen Veränderungen an der Ehewohnung kommen werde. Außerdem spreche auch das Wohl des Kindes für eine räumliche Trennung der Ehegatten, da die Spannungen zwischen den Ehegatten den Sohn sehr belasteten. Das Gericht billigte dem Mann für den Auszug eine Frist von rund einem Monat zu, damit er in dieser Zeit nach einer neuen Wohnung suchen konnte.

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