Wohnungseigentümer können zweckwidrige Nutzung untersagen
Eigentümer und Mieter von Teileigentum müssen ihre nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume so nutzen, wie dies in der Teilungserklärung geregelt ist. Die Eigentümergemeinschaft kann...
Wer einen Balkon alleine nutzt, zahlt auch seine Sanierung
Im Normalfall müssen sich alle Wohnungseigentümer an der Sanierung von gemeinschaftlichem Eigentum beteiligen und die gemeinsam angesparte Instandhaltungsrücklage dafür einsetzen. Die Teilungserklärung kann jedoch...