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Intelligente Lösungen statt Fahrverbote

AktuellIntelligente Lösungen statt Fahrverbote
Mit dem BRT-System will Ludwigsburg eine Vorreiterrolle einnehmen

Ludwigsburg.| Als erste Stadt in Deutschland hat Ludwigsburg für ein BRT-System („Bus Rapid Transit“ = Schnellbussystem) einen Antrag auf Programmaufnahme in das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gestellt. Dies ist die entscheidende Vorstufe, damit die Einführung des BRT-Netzes durch das Land Baden-Württemberg gefördert werden kann. Mit den Schnellbussen setzt Ludwigsburg auf einen möglichst raschen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs – um damit den Individualverkehr zu reduzieren, Staus zu vermeiden und Schadstoffe zu senken.

Hamburg machte den Anfang, es folgten Berlin, Stuttgart und Frankfurt: In immer mehr deutschen Städten gibt es Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge. Auch in Ludwigsburg könnte das passieren. Allerdings hat die Stadt mit dem Green City Masterplan ein Bündel an Maßnahmen geschnürt, um genau das zu verhindern. Bei einer Bürgerveranstaltung am heutigen Freitag (23. November) im Forum am Schlosspark haben Oberbürgermeister Werner Spec sowie Bürgermeister Michael Ilk über diese Maßnahmen informiert. „Saubere Luft – Fahrverbote vermeiden. Die Mobilität der Zukunft für Stadt und Region Ludwigsburg“ so der Titel der Veranstaltung.

„Wir sehen natürlich den dringenden Handlungsbedarf“, betont Oberbürgermeister Werner Spec. Es gehe um die Gesundheit der Menschen und um deren Lebensqualität. „Aber es muss intelligentere Lösungen als Fahrverbote geben, um für bessere Luft zu sorgen.“ Mit dem Green City Masterplan setzt Ludwigsburg auf vier Bausteine: eine schnelle Verbesserung des ÖPNV, den Ausbau der Radinfrastruktur, die Digitalisierung der Verkehrsleitsysteme und die Elektromobilität.

Die Firma Siemens habe die Erstellung des Green City Masterplans begleitet und bescheinige den Maßnahmen eine hohe Wirksamkeit, so Spec: „Wir sind deshalb sehr zuversichtlich, spätestens 2020 den vorgeschriebenen Grenzwert zu erreichen und das Thema Fahrverbote damit vom Tisch zu haben.“ Beim Thema E-Mobilität sei Ludwigsburg ohnehin schon seit Jahren aktiv – bereits seit 2010 ist die Stadt hier Modellkommune.

Zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots setzt die Stadt vor allem auf die Einführung eines BRT-Netzes. Für eine entsprechende Förderung durch das Land Baden-Württemberg hat Ludwigsburg Ende Oktober einen Antrag auf Programmaufnahme in das LGVFG gestellt – als notwendige Vorstufe zum Förderantrag. Ludwigsburg ist damit die erste Stadt in Deutschland, die einen solchen Programmantrag für ein Schnellbus-System eingereicht hat.

„Das Land Baden-Württemberg hat hier seine Förderrichtlinien verändert“, erläutert Bürgermeister Michael Ilk. „Damit ist es uns möglich, nicht nur einzelne Komponenten, sondern das BRT-System als Ganzes zu realisieren und fördern zu lassen.“ Ludwigsburg wolle dabei eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg und in Deutschland einnehmen. Geplant ist ein elf Kilometer langes, integriertes Verkehrssystem, das die Ludwigsburger Weststadt mit Remseck-Neckargröningen verbindet. Diese Ost-West-Trasse bildet das Rückgrat für den Aufbau eines integrierten BRT-/Bus-Netzes, welches zusätzlich schnelle Verbindungen in die Region ermöglichen soll.

„Wir folgen damit der verkehrsstärksten Verbindung in Ludwigsburg, da im Westen die Arbeitsplätze überwiegen und im Osten der Stadt die Wohngebiete“, meint Ilk. Auf einem Großteil der Strecke soll auch eine neue Infrastruktur für Fahrräder entstehen. Außerdem füge sich der BRT nahtlos in das bestehende ÖPNV-System ein, die geplanten Verbesserungen kämen dem gesamten Busverkehr zugute.

Hintergrund: Fahrverbote und der Green City Masterplan
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) setzt darauf, auf richterlichem Weg Fahrverbote zum Bestandteil der Luftreinhaltepläne zu machen, um die Schadstoffwerte zu senken. Die Bundesrichter in Leipzig hatten dies Ende Februar im Grundsatz vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit bestätigt: Fahrverbote sind in all jenen Städten möglich, die beim Stickstoffdioxid den gesetzlichen Höchstwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht einhalten können. Also auch in Ludwigsburg – obwohl es in den vergangenen zehn Jahren gelungen ist, den Stickstoffdioxid-Wert von 81 auf 51 Mikrogramm pro Kubikmeter deutlich zu reduzieren. Die bisherigen Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan zeigen bereits Wirkung.

Die Stadt liegt innerhalb einer Umweltzone mit bestehendem Luftreinhalteplan, für den das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart zuständig ist. Nach dem Leipziger Gerichtsurteil kann das RP möglicherweise Verkehrseinschränkungen anordnen. Aufgrund der Zuständigkeit für den notwendigen Luftreinhalteplan richtet sich die Klage der DUH daher nicht primär gegen die Stadt Ludwigsburg, sondern gegen das Land Baden-Württemberg mit dem Regierungspräsidium als zuständiger Einheit. Ludwigsburg ist lediglich beigeladene Partei.

Im Green City Masterplan beschreibt die Stadt Ludwigsburg alle Maßnahmen, die sie unternehmen wird, um Schadstoffe zu reduzieren und Fahrverbote zu vermeiden. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird nun beurteilen, ob diese Maßnahmen ausreichend sind, um spätestens bis im Jahr 2020 den vorgeschriebenen Grenzwert von 40 Mikrogramm zu erreichen. Das RP geht davon aus, den Zeitplan für die Klageerwiderung einhalten und Ende November den Entwurf eines Luftreinhalteplans für Ludwigsburg vorlegen zu können.

Der Green City Masterplan ist außerdem die Voraussetzung dafür, weitere Förderanträge für das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ der Bundesregierung stellen zu können beziehungsweise um die entsprechenden Förderungen bewilligt zu bekommen.


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