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StartLebenRatgeberFinanzieller Ausgleich für Laub aus Nachbars Garten

Finanzieller Ausgleich für Laub aus Nachbars Garten

LebenRatgeberFinanzieller Ausgleich für Laub aus Nachbars Garten

Grundstückseigentümer müssen bei Bäumen, Sträuchern und Hecken bestimmte Grenzabstände zu den Nachbarn einhalten, die je nach Bundesland in unterschiedlichen Nachbarrechtsgesetzen geregelt sind. Allerdings können die Nachbarn in den meisten Bundesländern nur einige Jahre nach der Pflanzung durchsetzen, dass zu nah stehende Bäume und Sträucher beseitigt werden. Später können sie bei erheblichem Mehraufwand für die Beseitigung des Laubes möglicherweise einen finanziellen Ausgleich verlangen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 8/17) hin.

Im entschiedenen Fall wehrte sich ein Grundstückseigentümer in Sachsen gegen hoch gewachsene Bäume des Nachbarn, die direkt an der Grenze zu seinem Grundstück standen und damit den zulässigen Grenzabstand nicht einhielten. Da seit dem Pflanzen der Bäume bereits mehr als fünf Jahre verstrichen waren, konnte er nicht mehr durchsetzen, dass der Nachbar die Bäume beseitigte oder kürzte. Er wollte dennoch die Nachteile nicht hinnehmen, die ihm durch den starken Laubfall und die Verschattung seines Grundstücks entstanden, und verklagte den Nachbarn, ihm einen jährlichen Ausgleich von rund 2.500 Euro zu zahlen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass wegen der Verschattung des Grundstücks kein Ausgleich verlangt werden könne. Dagegen komme ein Ausgleich in Betracht, wenn Dachrinnen und Abläufe häufiger als sonst von Laub gereinigt werden müssen und der zusätzliche Aufwand das zumutbare Maß übersteige. Dabei komme es auch darauf an, wie viel Laub der Nachbar ohnehin wegen der eigenen Bäume und aus der Umgebung verkraften muss und wie hoch der Mehraufwand im Vergleich dazu ist. Da dies noch nicht recherchiert war, verwies der BGH den Fall an das Oberlandesgericht Dresden zurück.


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