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StartLebenRatgeberEs naht die Jahreszeit für Geschenke

Es naht die Jahreszeit für Geschenke

LebenRatgeberEs naht die Jahreszeit für Geschenke

Wenn die Tage dunkler werden, stellt sich oft die Frage, was man einem lieben Menschen  unter den Baum legen könnte. Möglicherweise nicht originell, aber dafür dauerhaft umso nachhaltiger wäre ein Geschenk aus dem Bereich Sparen und Vorsorge.

So hat sich beispielsweise das Bausparen in den letzten Jahren, welche zunächst durch die Finanzmarktkrise und in der Folge durch die Niedrigzinsphase geprägt waren, bestens behauptet. Es hat sich bewährt, weil es als kombiniertes Spar- und Finanzierungsprodukt sicher, kalkulierbar, transparent und flexibel ist. Wegen seiner Bedeutung unterliegt das Bausparen sogar einem eigenen Gesetz. Dessen Regelungen sorgen für besondere Sicherheit der angelegten Spargelder.

Eine spezielle Variante des Bausparens, die sich mittlerweile großer Beliebtheit erfreut, sind die sogenannten „Riester-Verträge“. Nicht nur zur Weihnachtszeit profitieren sie ganz erheblich von staatlichen Zulagen. Voraussetzung für eine Förderung in voller Höhe ist, dass man einen solchen Vertrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben bespart. Hierzu müssen jährlich mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens – abzüglich Zulagen – in einen zertifizierten Wohn-Riester-Bausparvertrag eingezahlt werden. Bei geringerer Besparung verringert sich die Zulage. Einzahlungen bis zu maximal 2.100 Euro jährlich können auf diese Weise staatlich gefördert werden.

Gab es beim Wohn-Riester vom Staat für Singles bisher eine Grundzulage von 154 Euro jährlich, wird diese künftig steigen und beträgt ab dem neuen Jahr 175 Euro. Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner können das Doppelte erhalten. Unverändert bei 185 Euro liegt die jährliche Kinderzulage – 300 Euro sind es, sofern das Kind ab 2008 geboren wurde. Auch Leistungen des Arbeitgebers zur Altersvorsorge der Beschäftigten können in einen Riester-Bausparvertrag fließen: Diese Beiträge zählen wie eigene Riester-Einzahlungen. Insbesondere Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen und kleinen Kindern können von den Zulagen ganz beträchtlich profitieren.

Der so angesparte Kapitalstock soll als solide Basis für den Erwerb eigener vier Wände dienen – im Übrigen einer idealen privaten Altersvorsorge. Nicht nur zum Ansparen kann man den Riester-Vertrag jedoch verwenden; Darlehen für selbstgenutztes Wohneigentum können mit Riestermitteln zügiger getilgt werden. In vielen Fällen mindern die Beiträge zu solchen Verträgen auch die Steuerschuld des Riester-Bausparers.

Auch wer nicht riestert, kann im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen staatliche Förderungen im Bereich Bausparen nutzen. Dazu zählen bereits ab dem 16. Lebensjahr die staatliche Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent. Auch die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9 Prozent wird schon Jugendlichen gewährt, wenn diese bereits in der Ausbildung oder im Beruf stehen. Da diese Zulagen keine Altersgrenzen kennen, können auch Senioren oftmals (wieder) eine staatliche Bauspar-Förderung erhalten.

Auskunft gibt jedes Wüstenrot-Service-Center. Im Internet sind Informationen unter https://www.wuestenrot.de/de/produkte/staatliche_foerderungen/foerderung.html erhältlich.


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